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Antwort : Im Namen des allerhöchsten. Jedes Lob sei für Allah, und Friede sei mit Muhammad und seiner aufrechten Familie sein, und der Fluch Allahs sei mit ihren Feinden.
AssalamuAlaikum,
Es ist nicht erlaubt, Alkohol zu servieren. Ja, es ist erlaubt in einem Lokal zu arbeiten in dem Alkohol serviert wird, mann darf aber selber nicht am Konsum beteiligt sein. In einer anderen Abteilung des Lokals zu arbeiten wäre eine Lösung.
Scheich al-Habib sagt: “sie soll sich nicht um ihren Unterhalt Sorgen machen, den Allah is der Herr der Kraft, und kräftig ist jener der versorgt. Sollte sie ihre derzeite Arbeit verlassen, um ihren Herrn zufrieden zu stellen, dann wird Er ihr bestimmt einen besseren Job geben, sie soll es versuchen.“
Seine Eminenz fügt jedoch hinzu, daß falls es möglich ist, dann sollte sie ihren Arbeitsgeber fragen ob sie den Verkauf und das Servieren von Alkohol verweigern darf. Wenn ja, dann darf sie in dem Job bleiben. Seine Eminenz hat Allah dem Erhabenen ganz besonders darum gebeten, ihren Unterhalt zu erhöhen.
25.Ramadhan1431 Das Büro des Scheich al-Habib in London |